Die österreichischen Gerichte entlasten! Schnell, einfach, effizient!

15.10.2026

Der berechtigte Streik der RichterInnen/StaatsanwältInnen verdeutlicht: Zu viele Gerichtsverfahren für zu wenige RichterInnen. Gleichzeitig versucht die Bundesregierung zurecht, die öffentlichen Ausgaben 💶 in den Griff zu bekommen - Ausgaben, die wir SteuerzahlerInnen finanzieren. Als Mediator und leidenschaftlicher Befürworter gerichtsnaher Mediation 👋 bin ich überzeugt: der massive Ausbau gerichtsnaher Mediation ist eine für den Staat deutlich ausgabensenkende Möglichkeit, nachweislich die österreichischen Gerichte und die österreichischen Steuerzahler zu entlasten. Zudem findet Mediation überwiegend deutlich schnellere Lösungen 🤝im Sinne der Konfliktparteien.

Eine Anregung: Das gesetzliche Modell für Mediation, wie z.B. in Italien, entwickeln: RichterInnen haben in Italien die Möglichkeit, zu einem beliebigen Zeitpunkt im Beweisverfahren, sofern die RichterInnen es für angebracht halten, Mediation anzuordnen. Erst danach nimmt der Richter/die Richterin das Verfahren wieder auf, sofern es zu keiner mediativen Einigung gekommen ist. In Italien ist die verpflichtende vorprozessuale Mediation in vielen Materien der eigentlich größere Hebel.

Die Möglichkeit der Anordnung zur Mediation durch RichterInnen könnte in dem von Justizministerin Anna Sporrer angekündigten Entlastungspaket im Zivilverfahrensrecht aufgenommen werden. 🏦

Auch in Spanien, Griechenland, Polen, England und Wales gibt es bereits Vorbilder betreffend gerichtsnaher Mediation. Mediation funktioniert also. Nachweislich, siehe Studie der Universität Innsbruck, Prof. H. Mayrhofer.

In Österreich gibt es schon einige wichtige Regelungen betreffend Mediation:

zB Zivilrechts-Mediations-Gesetz oder § 107 Abs 3 AußStrG. Da geht aber noch deutlich mehr!

Ich darf mich meinen geschätzten Mediationskollegen Dr. Stephan Proksch und Dr. Klaus Veithofer vollinhaltlich anschließen:

1️⃣ Der österreichische Gesetzgeber fördert wirksam das EU-Ziel eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Zivilprozess und Mediation zu erreichen

2️⃣Mediation wird in den Verfahrensordnungen derart verankert, dass RichterInnen es hinreichend als ihre Aufgabe erkennen können, die selbstbestimmte Lösung von Konflikten durch Mediation zu fördern

3️⃣RichterInnen können Parteien auffordern, die Mediation zur Streitbeilegung in Anspruch zu nehmen bzw. an einer Informationsveranstaltung über Mediation teilzunehmen

4️⃣Die Inanspruchnahme der Mediation wird mit Anreizen verbunden. Die Nicht-Inanspruchnahme ist mit Sanktionen verbunden.

5️⃣Es wird sichergestellt, dass RichterInnen hinreichendes Wissen über die Möglichkeiten der Mediation im Rechtsstreit haben.

Wenn Sie, lieber LeserInnen, dieses Anliegen unterstützen, bitte unterzeichnen ✒️ Sie diese Petition unter folgendem Link: https://lnkd.in/d7ZipWY7

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