Beratung Whistleblowing

Rückmeldung als Chance

Beratung zu Whistleblowing

Whistleblowing liefert Ihrem Unternehmen wertvolle Informationen, um mögliches Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen. Entscheidend ist, was danach geschieht: Sensible Meldungen werden nicht unter den Teppich gekehrt, sondern strukturiert und intern bearbeitet.

Die Ursachen können in internen Abläufen liegen – ebenso aber bei Lieferanten, Behörden, Geschäftspartnern oder Kund:innen. Richtig aufgesetzt, bleibt Transparenz damit kein Schlagwort, sondern wird auf vertrauensvolle Weise gelebte Praxis.

Die gesetzliche Ausgangslage in Österreich

Mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG, BGBl. I Nr. 6/2023) hat Österreich die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 umgesetzt. Das Gesetz ist seit 25. Februar 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben.
Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten gilt die Pflicht seit 25. August 2023, für jene mit 50 bis 249 Beschäftigten seit 17. Dezember 2023. In regulierten Bereichen wie Finanzdienstleistungen greift sie unabhängig von der Unternehmensgröße. Wichtig für die Berechnung: Es zählen alle Beschäftigten, auch Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte – nicht Vollzeitäquivalente.
Das Gesetz verlangt mehr als einen Meldekanal. Eingehende Hinweise sind zu dokumentieren, der Eingang ist binnen sieben Kalendertagen zu bestätigen, und innerhalb von drei Monaten muss eine Rückmeldung über die ergriffenen Maßnahmen erfolgen. Die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers ist zu jeder Zeit zu wahren. Wer diese Pflichten verletzt, Meldungen behindert oder Hinweisgeber benachteiligt, riskiert Verwaltungsstrafen von bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 40.000 Euro. 
Was in der Praxis oft übersehen wird: Das HSchG erlaubt ausdrücklich, die interne Meldestelle an einen externen Dritten auszulagern. Gerade in kleineren Organisationen ist das häufig die bessere Lösung – denn wenn die Personalleitung zugleich Meldestelle ist, entsteht ein Interessenkonflikt, der die Glaubwürdigkeit des gesamten Systems untergräbt. Genau hier setze ich als externer Ombudsmann an. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes:

HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) im RIS
Dieser Überblick dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsvertretung.

Mein Angebot

Zielklärung und Strategie
Am Anfang steht die Frage, was Sie mit Whistleblowing tatsächlich erreichen wollen – gesetzliche Erfüllung, echte Fehlerkultur oder beides. Darauf aufbauend unterstütze ich Sie bei der Erstellung eines umfassenden Whistleblowing-Konzepts, das zu Ihrer Organisation passt.

Sensibilisierung und Training Ihres Teams
Ich mache Whistleblowing im Unternehmen als Chance verständlich statt als Bedrohung. Ihre Mitarbeitenden und Führungskräfte lernen, eingehende Meldungen schnell und professionell zu behandeln – einschließlich der schwierigen Fälle: Wie reagiert man auf sehr kritische oder strafrechtlich relevante Meldungen?

Tätigkeit als externer Ombudsmann
Ich übernehme die Betreuung eingehender Meldungen inklusive Auswertung und Qualifizierung sowie den Erstkontakt zum Hinweisgeber, um die Ursache vertiefend zu erarbeiten. Meine über neunjährige Erfahrung als Mediator bildet dabei die Grundlage für eine professionelle und absolut vertrauliche Gesprächsführung.

Auswahl und Implementierung eines Systems
Von der Unterstützung im Auswahlprozess über die Einführung bis zur laufenden technischen Betreuung und der Kommunikation mit dem Plattform-Hersteller.

Ihr Nutzen

Sie erfahren früher, was in Ihrer Organisation passiert
Fehlverhalten wird sichtbar, solange es sich noch intern klären lässt – statt über eine externe Stelle, eine Behörde oder die Öffentlichkeit an Sie heranzutreten.

Ihre Mitarbeitenden melden tatsächlich
Ein System allein erzeugt keine Meldungen. Erst wenn Ihr Team versteht, wie der Prozess abläuft und dass Vertraulichkeit gewahrt bleibt, wird der Kanal genutzt. Genau daran arbeiten wir.

Ein neutraler Dritter schafft Vertrauen
Als externer Ombudsmann stehe ich außerhalb Ihrer Hierarchie. Für Hinweisgeber senkt das die Hemmschwelle erheblich – und Sie vermeiden Interessenkonflikte, die entstehen, wenn interne Stellen über Meldungen aus dem eigenen Bereich entscheiden.

Sie behalten Handlungsfähigkeit im Ernstfall
Bei kritischen oder strafrechtlich relevanten Meldungen ist der Ablauf vorab geklärt. Sie wissen, wer wann was tut, statt unter Zeitdruck improvisieren zu müssen.

Sie entlasten Ihre internen Ressourcen
Auswertung, Qualifizierung und Erstkontakt liegen bei mir. Ihre Führungskräfte werden erst dann eingebunden, wenn eine Meldung tatsächlich Substanz hat.

Kommunikation verbindet!


Wahre Mitteilung findet nur unter Gleichgesinnten, Gleichdenkenden statt.

Novalis (1772 - 1801), eigentlich Georg Philipp Friedrich Leopold Freiherr von Hardenberg, deutscher Lyriker

Die Chancen von Whistleblowing sind groß. Durch eine optimal aufgesetzte Whistleblowing-Kultur erhalten Sie:

  • relevante Informationen zu systemischen Fehlern in Ihrer Organisation
  • rechtlich wichtige Informationen zu Fehverhalten von Kolleginnen oder Kollegen, von Lieferanten oder Geschäftspartnern, von ehemaligen Mitarbeitenden oder anderen mit Ihrem Unternehmen verbundenen Personen
  • Brüche, die in Ihrer Informationskette vorhanden sind, falls weitergegebene Informationen nicht bei der relevanten Stelle ankommen

Unsere Beratung zur Whistleblowing-Prozessen konzentriert sich somit darauf, sichere und vertrauliche Kanäle für MitarbeiterInnen, Lieferanten und anderen mit Ihrem Unternehmen verbundenen Personen zu schaffen, um entsprechende Verstöße zu melden bzw. Probleme zu bennen.

Gleichzeitig fördern wir durch unser Consulting eine transparente Unternehmenskultur und bieten Schulungen für MitarbeiterInnen an, um das Bewusstsein für die Bedeutung von Whistleblowing zu stärken.

Unsere ganzheitliche Beratung zielt darauf ab, Vertrauen aufzubauen, Compliance zu verbessern und das Unternehmen vor rechtlichen Risiken zu schützen, während wir gleichzeitig eine ethisch verantwortungsbewusste Umgebung fördern.

Anonymität wird gewährleistet und Whistleblower werden vor Repressalien geschützt. 

Eine Plattform bereitzustellen, die das Melden von Fehlverhalten ermöglicht, ist durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) verpflichtend vorgesehen. Für Unternehmen/Organisationen ab 250 Mitarbeitenden gilt diese Vorgabe ab 25.8.2023, für Unternehmen/Organisationen von 50 bis 250 Mitarbeitenden ab 17.12.2023